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ZEITSCHIENE

Baugenehmigung
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Der Genehmigungsprozess

Verantwortung und Transparenz von Anfang an

Die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen könnten, bedürfen einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung. Man unterscheidet das förmliche Verfahren (§ 10 BlmSchG) und das vereinfachte Verfahren (§ 19 BlmSchG). Beide Verfahren verlangen einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanten Unterlagen sowie die Beteiligung anderer betroffener Behörden.
Beim förmlichen Verfahren findet zusätzlich eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie ggf. ein Erörterungstermin statt. In bestimmten Fällen ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Zuständig für die Entscheidung über die Genehmigung ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde (das Landratsamt).
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden die Auswirkungen eines Vorhabens auf Schutzgüter wie Boden, Pflanzen, Tiere, Wasser und Luft geprüft. Im Falle des geplanten Steinbruchs am Rauhenberg ist aus Sicht der Gutachter von einer Umweltverträglichkeit des Projektes auszugehen.

Genehmigungsverfahren
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Zeitschiene Vergangenheit
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Zeitschiene Vergangenheit

Wie ist der bisherige Ablauf?

Bis ein Projekt, wie ein neuer Steinbruch umgesetzt werden kann, können viele Jahre vergehen. Der eigentlichen Antragstellung gehen in Unternehmen schon mehrere Planungsschritte voraus. So wurde der Entschluss der Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, in der Region Granit abzubauen, bereits im Jahr 2009 gefasst. Zwischen dem Entschluss und der tatsächlichen Antragstellung sind zehn Jahre vergangen. Die Zeitachse beschreibt die bisher unternommenen Schritte.

Zeitschiene 2009 2020
Stand Januar 2021: Zwischen dem Entschluss und der tatsächlichen Antragstellung sind zehn Jahre vergangen
Wo steht das Projekt momentan?
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Entscheidungsfindung & Verfahrensstand

Wo steht das Projekt aktuell?

Ob es am Rauhenberg im Forstmühler Forst zum Granitabbau kommen wird, ist noch nicht entschieden. Die Antragsunterlagen sind vollständig.
Die öffentliche Bekanntmachung steht bevor.

Stand Februar 2021: Vollständigkeit der Antragsunterlagen

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