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Herausforderungen
und Lösungen

Verantwortung für Mensch und Natur
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Herausforderungen & Lösungen

Verantwortung für Mensch und Natur

Ohne mineralische Rohstoffe würde keine Gemeinde in Bayern auch nur einen einzigen Tag funktionieren. Sie sind das Fundament unserer modernen Gesellschaft – im wahrsten Sinne des Wortes. Bei der Rohstoffgewinnung kann es allerdings zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen. Es müssen bewusst Flächen abgeholzt werden, Flora und Fauna verändern sich, Anwohner können Lärm, Staub und Erschütterungen ausgesetzt sein. Bevor ein neuer Steinbruch genehmigt werden kann, müssen deshalb umfangreiche Prüfungen stattfinden, die die zu erwartenden Beeinträchtigungen untersuchen und bewerten.

Geltendes Recht stellt einen hohen Schutz für Mensch und Umwelt sicher. Potenzielle Auswirkungen auf Natur und Landschaft werden von Experten ermittelt und dokumentiert.

Im Falle des geplanten Steinbruchs am Rauhenberg haben eine Raumverträglichkeits- und eine Umweltverträglichkeitsstudie keine Hinweise auf sonderlich schwerwiegende zu erwartend Beeinträchtigungen ergeben.

Der Forstmühler Forst
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Landschaftsbild & Naherholung

Der Forstmühler Forst: Ein lebendiger Wald

Das Waldgebiet Forstmühler Forst ist ein Teilbereich des sogenannten „Thiergarten“, der einen besonderen Natur- und Erholungsraum darstellt. Der „Thiergarten“ umfasst 3803 ha; der geplante Steinbruch Rauhenberg umfasst 12,3 ha, was 0,32% der Fläche entspricht. Angelegt 1813 als Jagdwald der Fürsten zu Thurn und Taxis, leben darin Hirsche, Wildschweine, Luchse, Biber, Fischotter, Schwarzstörche und andere Tiere. Der „Thiergarten“ – eine gegatterte Waldregion – ist in seiner Beschaffenheit vergleichbar mit dem Ebersberger Forst bei München, Schönbuch bei Stuttgart oder dem Reinhardswald in Nordhessen.

Der Forstmühler Forst ist ein bei Anwohnern wie Touristen gleichermaßen beliebtes Freizeitziel. So gibt es etwa von Wiesent über Ettersdorf nach Frauenzell einen Wanderweg, der für den geplanten Steinbruch aber weder als Zufahrt noch zum Transport genutzt oder befahren werden soll. Die Entfernung zum „Nepal-Himalaya-Pavillon“ ist groß genug, um zu keinen massiven Beeinträchtigungen zu führen. Da der Steinbruch zudem an Sonn- und Feiertagen sowie nach 18 Uhr nicht betrieben wird, werden Erholungssuchende keinen Betriebsgeräuschen ausgesetzt sein. Auch während der Betriebszeiten wird der gesetzliche Lärmschutz in allen Fällen für vorbeigehende Wanderer bzw. Radfahrer eingehalten. Der Wander- und Radweg wird durch Wälle und Bepflanzungen abgeschirmt.

Als Sichtschutz angelegte Bepflanzungen bieten vielen Tierarten Schutz und können die Verbreitung seltener Arten fördern.

Mensch und Umwelt
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Kesselförmige Vertiefung bis max. 30 Meter, nicht einsehbar. Aufgrund des Abbaus auf einem Plateau in der dargestellten Kesselform werden die Geräuschemissionen zusätzlich verringert.

Mensch & Umwelt

Herausforderungen erkennen, Lösungen finden

Fest steht: Ein Steinbruch kann nicht geräuschlos betrieben werden. Die nächstgelegenen Ortschaften sind jedoch so weit vom geplanten Abbaugebiet entfernt, dass es zu einer sehr geringen Beeinträchtigung der Anwohner durch Sprengen, Abbau, Brechbetreib und Transport in Form von Lärm, Erschütterung und Staub kommen wird.
Neben den Sprengungen sind auch das Verladen der gewonnenen Steine auf Lkw sowie der Transport zur Aufbereitung Geräuschquellen. Ein für den geplanten Steinbruch am Rauhenberg erstelltes Gutachten bestätigt, dass die wahrnehmbaren Geräusche in allen umliegenden Ortschaften deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bleiben werden.
Entlang der geplante Transportwege gibt es bereits jetzt eine Lärmbelastung, die sich je nach Entfernung und Verkehrsmenge im geringen bis mittleren Bereich bewegt (R42: gering; St2125: mittel; A3: mittel).
Die prognostizierten Geräuschimmissionen des Steinbruch-Betriebs unterschreiten die Richtwerte der TA Lärm an den nächstgelegenen Wohnbebauungen deutlich. Mit erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität ist demnach nicht zu rechnen. Ein schalltechnisches Gutachten stellt fest: Das Vorhaben „steht in keinem Konflikt mit dem Anspruch der Nachbarschaft auf Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen oder erheblichen Nachteilen durch die Einwirkung von anlagebezogenen Lärmimmissionen“.

Der für ein angrenzendes Dorf geltende gesetzliche Höchstwert liegt bei 60 dB, was der Lautstärke einer Nähmaschine entspricht.
Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e.V.

Um die Lärmentwicklung dennoch gering zu halten, wird der Granitabbau am Rauhenberg nur  zwischen 7 und 18 Uhr betrieben und an Sonn- und Feiertagen ruhen. In den Wintermonaten von Mitte Dezember bis Februar wird die Produktion erfahrungsgemäß eingestellt. Die Nutzungsdauer des beantragten Gebietes ist auf 25 Jahre ausgerichtet.
Die Zufahrt zum und der Transport vom Gewinnungsgebiet soll über eine bestehende Forststraße im Osten des Vorhabensgebietes erfolgen. Diese mündet in die Kreisstraße R42 und wird momentan forstwirtschaftlich genutzt. Die Kreisstraße R42 ist von der Tragfähigkeit für überörtlichen Verkehr mit Schwerverkehr ausgelegt. Der Transport erfolgt außerhalb geschlossener Ortschaften; es werden dafür keine Gemeindestraßen genutzt, sondern private Straßen, Kreis- und Bundesstraßen sowie Autobahn. Für Gegenverkehr werden auf der als Zufahrt vorgesehenen Forststraße fünf Ausweichstellen für LKWs errichtet, die jeweils etwa eine Fläche von 20 bis 25 m Länge und 3 m Breite aufweisen. Zudem wird vor der Einmündung auf die Kreisstraße R42 der Forstweg auf einer Länge von mindestens 100 m befestigt, um einen Abrollbereich als „Schmutzfang“ zu schaffen.
Der Weitertransport soll über die Kreisstraße R42 und über die Staatsstraße St2146 hin auf die Autobahn A3 erfolgen.
Durch den Transport zum und vom Steinbruch wird es zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung auf der Kreisstraße R42 und somit auch auf der Ortsumgehung der Gemeinde Wiesent im überschaubaren Bereich kommen. Die bestehende Kreisstraße weist aufgrund der Verkehrszählung 2015 einen Verkehr von 2.844 KFZ pro Tag auf. Bei einer Abbaumenge von 200.000t/a ergibt sich bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und einer durchschnittlichen Beladung von LKW Sattel und LKW 4-Achser von 23t/Fahrzeug eine Anzahl von 43 Lastfahrten und somit 43×2= 86 Fahrbewegungen pro Tag. Dies entspricht einer Steigerung des Verkehrs von 3% auf Grundlage der Verkehrszählung 2015.

Wasser und Vegetation
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Wasser & Vegetation

Schutz natürlicher Lebensgrundlagen

Das Vorhabensgebiet wird derzeit privat für forstwirtschaftliche Zwecke genutzt. Weiterhin liegt eine ehemalige kleine Materialentnahmestelle im Gebiet. Im direkten Eingriffsbereich des geplanten Steinbruchs sind keine amtlich kartierten Biotope ausgewiesen. Auch streng geschützte Pflanzenarten gibt es dort nicht. Landkreisbedeutsame Arten kommen entlang des Forstweges vor. Alopecurus aequalis (Roter Fuchsschwanz), Gypsophila muralis (Mauer-Gipskraut), Hypericum humifusum (Niederliegendes Johanniskraut), Peplis portula (Portulak-Sumpfquendel) und Blechnum spicant (Gewöhnlicher Rippenfarn) wurde an einem Waldrand an der Wegböschung gefunden. Durch die topografische Lage findet kein großer Eingriff in den Wasserhaushalt des Gebiets statt. Die Ableitung von Regenwasser sowie zu Tage tretendem Grundwasser ist flächig im umliegenden Gelände möglich. Der Eintrag von Stoffen in das Grundwasser ist nicht zu erwarten. Ebenso wenig sind durch das Abbauvorhaben Auswirkungen auf bestehende Wasserschutzgebiete erkennbar.

Bildquelle: Gehsport-sepp ( Diskussion ), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons" https://commons.wikimedia.org/wiki/File:15.03.19_Burgruine_Heilsberg.JPG - 15.03.19 Burgruine Heilsberg

Kulturelles Erbe & sonstige Sachgüter

Historische Kulturgüter: Fenster zur Vergangenheit

Über 109.000 Bau- und Kunstdenkmäler sind in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet. Bei jeder baulichen Veränderung eines Denkmals ist im Vorfeld der Erarbeitung von Antragsunterlagen eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege notwendig. Die Abstimmung ist auch dann erforderlich, wenn in der unmittelbaren Nähe eines Baudenkmals Veränderungen geplant sind.
Auch im schönen Donautal bei Wiesent existieren laut Bayerischem Denkmal-Atlas des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege einige Bau- oder Bodendenkmäler. Erwähnenswert sind zum Beispiel eine alte Scheune im Bereich des ehemaligen Schlosses Ettersdorf aus dem 18. Jahrhundert oder die mittelalterliche Burgruine des Heilsberger Schlosses, aufgegeben um 1500.
Weder auf dem Gebiet des geplanten Steinbruchs noch auf dem geplanten Zufahrts- und Transportweg befinden sich  Bau- oder Bodendenkmäler.

-> Lesen Sie mehr über: Chancen eines Steinbruchs