Zum Inhalt springen

Steinbruch: Fortsetzung des Erörterungstermins am 26. Juli 2022 in Barbing

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Fortsetzung des Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Genehmigungsverfahren zu dem Vorhaben der Fahrner Bauunternehmung GmbH, einen Granit-Steinbruch auf dem Rauhenberg bei Ettersdorf (Gemeinde Wiesent) zu errichten und zu betreiben

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist; Antrag der Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Sarchinger Feld 10, 93092 Barbing, auf Errichtung und Betrieb eines Granit-Steinbruchs auf dem Rauhenberg bei Ettersdorf/Wiesent, Fl.Nr. 157, Gemarkung Forstmühler Forst, unter Verwendung von Sprengstoff zur Gewinnung aus dem Festgesteinskörper auf einer Fläche von ca. 12,3 ha und zum Betrieb einer mobilen Aufbereitungsanlage zur Herstellung von Schotter und Splitt aus dem gewonnenen Gestein

Die Erörterung der rechtzeitig eingegangenen Einwendungen wurde am 01.06.2022 um 17:07 Uhr nach Behandlung der Themengebiete „Unmittelbare Auswirkungen durch Sprengstoffeinsatz“, „planungsrechtliche Rahmenbedingungen“ und „Waldbrandgefahr“ unterbrochen und vertagt.

Der Erörterungstermin wird am Dienstag, dem 26. Juli 2022 und am Mittwoch, dem 27. Juli 2022, jeweils ab 09:00 Uhr im Veranstaltungssaal des Restaurants „Barbinger“, Kirchstraße 1A, 93092 Barbing fortgesetzt.

Soweit im Rahmen der notwendigen Bestuhlungsdichte der aktuell empfohlene Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wird entsprechend § 1 der 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung empfohlen, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden vor diesem Hintergrund gebeten, ihr Erscheinen zu den jeweiligen Terminen bis spätestens Mittwoch, 20.07.2022, 12:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail beim Landratsamt Regensburg – Immissionsschutzbehörde, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg oder unter der E-Mail-Adresse immissionsschutz@lra-regensburg.de, unverbindlich voranzumelden.

Erörtert werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG).

Amtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 25a/2022 vom 29.06.2022

Da mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben haben, erfolgt keine Einzelladung der Einwendenden; die Ladung zum Erörterungstermin wird durch diese Bekanntmachung bewirkt. Ebenso wird die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG).

Die zur Erörterung verbleibenden Einwendungen werden thematisch gebündelt in folgender Reihenfolge behandelt:

Dienstag, 26.07.2022, ab 09:00 Uhr:

  1. Einwendungen zum Verkehr und zu Auswirkungen auf Verkehrswege.
  2. Einwendungen zu vorhabensbezogenem Lärm
  3. Einwendungen zu vorhabensbezogenen Staub- und insbesondere Quarzfeinstaubemissionen
  4. Einwendungen zu vorhabensbezogener Freisetzung von Radioaktivität
  5. Einwendungen zu sonstigen allgemeinen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt
  6. Einwendungen zu sonstigen vorhabensbezogenen Gefahren, soweit nicht durch befürchtete Waldbrände
  7. Einwendungen zu Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter, Gewerbebetriebe und die lokale Wirtschaft
  8. Sonstige Einwendungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen

Mittwoch, 27.07.2022, ab 09:00 Uhr

  1. Einwendungen zu Auswirkungen auf Gewässer und deren Nutzung als Trinkwasser
  2. Einwendungen zu Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sowie den Wald Land- und Forstwirtschaft
  3. Einwendungen zur Befreiungsfähigkeit gem. § 8 der LSG-VO
  4. Einwendungen zu Erholung, Freizeitnutzung und Tourismus
  5. Einwendungen zur Alternativenprüfung und zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Auf die Möglichkeit für den Verhandlungsleiter nach § 18 Abs. 3 der 9. BImSchV eine Redezeit für die Wortmeldungen festzusetzen, wird ausdrücklich hingewiesen.

Pausen werden zur Mittagszeit und je nach Bedarf durch die Verhandlungsleitung angesetzt. Der genaue zeitliche Ablauf ergibt sich aus dem – für das Landratsamt Regensburg im Detail nicht vorhersehbaren – inhaltlichen Ablauf. Eine über die Bereitstellung nichtalkoholischer Getränke hinausgehende Bewirtung der Teilnehmer durch das Landratsamt Regensburg erfolgt nicht, sondern muss eigeninitiativ in der angeschlossenen Gastronomie organisiert werden.

Quelle: Az. S32-171.10-G-UVP-2.1.1-2.2, Landratsamt Regensburg {29.06.2022}

Foto: © kasto – stock.adobe.com